E-Check
Gerichtsurteil: Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung
Der Betreiber ist für den Zustand seiner elektrischen Anlagen auch im juristischen Sinne verantwortlich. Das unterstreicht ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken. Das OLG entschied, dass ein Vermieter die Elektroanlagen seines Hauses regelmäßig überprüfen muss. Entsteht im Haus ein Brand und steht zugleich fest, dass eine Schutzeinrichtung versagt hat und die Kontrollpflichten nicht erfüllt worden sind, so gilt die Pflichtverletzung des Vermieters als Schadensursache. Wichtig ist vor allem die Überprüfung der elektrischen Schutzschalter und ähnlicher Sicherheitseinrichtungen. Prüfnachweise für Elektroanlagen erscheinen besonders in Betrieben dringlich, wo Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften die Sicherheit überprüfen. Der Saarbrücker Fall: Die Ursache eines Brandes in einer vermieteten Büroetage konnte zwar nicht gänzlich aufgeklärt werden; allerdings ergaben die Untersuchungen, dass ein elektrischer Schutzschalter versagt hatte, der nicht kontrolliert worden war. Der Vermieter - so das Gericht - müsse nachweisen, dass sein Kontrollversäumnis nicht den Schaden verursacht hat. Energiesparen leicht gemacht. Über den Umfang des E - CHECK´s entscheiden die Größe der Elektroanlage und die Anzahl der Elektrogeräte. Einen handfesten Vorteil bietet der E - CHECK dem Hausbesitzer in jedem Fall: Weil Elektrogeräte und -leuchten der neuen Generation manchmal 30 bis 50 Prozent weniger Energie benötigen, ist der kompetente Rat des Fachbetriebs das beste Mittel gegen "Stromfresser".
Beim E - Check handelt es sich um eine Plakette, die ausschließlich von Innungsfachbetrieben vergeben werden darf.
"Deckentrafo" für Halogenseilsystem
... so bitte nicht.